Preise & Leistungen

Meine Preise richten sich nach den Vergütungstarifvertrag für Designer nach den allgemeinen Vertragsgrundlagen (AVG) der Alianz deutscher Designer e.V. (AGD)


Die Preise für das Designen von Illustrationen setzen sich zusammen aus

  1. Entwurfskosten, d.h. die Zeit, die ich für die Anfertigung der Illustrationen benötige.
  2. Nutzungsgebühren, die dich dazu berechtigen, die von mir angefertigte Illustration in den vereinbarten Rahmen nutzen zu können.
  3. Weitere Leistungen und Nebenkosten.
  4. Prozentuale Beteiligung am Verkaufserlös.

Nach §19(1) UStG sind alle meine Preise als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit.

1. Entwurfskosten

Vergütung von Entwürfen,  Zeichnungen, Skizzen, Illustrationen und Cartoons. Die Entwurfskosten (ohne Nutzungsgebühren) setzen sich zusammen aus dem Stundensatz und der dafür verwendeten Zeit.

 

Stundensatz x Zeitaufwand = Entwurfskosten

Stundensatz: 78,-€

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

 

Vignette farbig (Einzel-Illustration)

Vignette s/w (Einzel-Illustration)

Innen-Illustration

Umschlag-Illustration

Cover Buch

Cover Hörbuch

Illustration unter 1/2 Seite

Illustration 1/2 Seite

Illustration ganzseitig

Bilderbuch je Seite

Malbuch je Seite

Wimmelbild 1 Seite farbig

Verpackung

min. Std.

 

1

1

2

4

6

4

1

4

8

6

2

3

4

max. Std.

 

4

2

4

8

10

5

4

8

16

14

8

5

12


2. Nutzungsgebühren

Vergütung (Lizenz) für die Einräumung von Nutzungsrechten. Abhängig vom Umfang und Nutzung der Illustrationen.


Entwurfskosten x Nutzungsfaktor = Nutzungsgebühren


Um die Nutzungsgebühren genau zu ermitteln müssen vorab die Nutzungsfaktoren berechnet werden. Diese setzen sich zusammen aus:

  1. Nutzungsumfang
  2. Nutzungsgebiet
  3. Nutzungsdauer
  4. Nutzungsintensität
    = Nutzungsfaktor

Alle 4 Faktoren Zusammen ergeben den Nutzungsfaktor der mit den Entwurfskosten malgenommen wird. 

NUTZUNGSFAKTOREN

Nutzungsart

 

einfach

Der Auftraggeber kann den Entwurf nutzen, der Entwerfer darf auch weiteren Personen Nutzungsrechte einräumen

FAKTOR

0,2


ausschließlich

Der Auftraggeber ist allein Nutzungsberechtigt

1,0


Nutzungsgebiet

regional

national

europaweit

weltweit

0,1

0,3

1,0

2,5


Nutzungsdauer

1 Jahr

5 Jahre

10 Jahre

unbegrenzt

0,1

0,3

0,5

1,5


Nutzungsumfang

gering

mittel

groß

umfangreich

0,1

0,3

0,7

1,0


Nutzungsumfang genauer definiert:

 

Richtet sich nach der Auflagenhöhe, Zielgruppengröße, Nutzung für ein oder mehrere Medien, etc.

  • gering= einmalige Nutzung z.B. als Tattoomotiv, Motiv für Einladung einmaliger Anlässe
  • mittel= Werbeflyer, Werbeplakate, Einladungen für wiederkehrende Veranstaltungen, Namensschilder für mehrmaligen Gebrauch, geringe Auflage
  • groß= Buchillustrationen, CD-Cover, Fachbroschüren, mittlere Auflage
  • umfangreich= Buchillustrationen für Print und eBooks, CD-Cover auf für Downloads, Illustrationen für Websites oder Videos, hohe Auflagen.

Berechnungsbeispiel - minimale Nutzung

Nutzungsart

+Nutzungsgebiet

+Nutzungsdauer

+Nutzungsumfang

einfach

regional

1 Jahr

gering

0,2

0,1

0,1

0,1

0,5 = Nutzungsfaktor


Berechnungsbeispiel - mittlere Nutzung

Nutzungsart

+Nutzungsgebiet

+Nutzungsdauer

+Nutzungsumfang

 

einfach

national

5 Jahre

groß

0,2

0,3

0,3

0,7

1,5 = Nutzungsfaktor


Berechnungsbeispiel - umfassende Nutzung

Nutzungsart

+Nutzungsgebiet

+Nutzungsdauer

+Nutzungsumfang

 

ausschließlich

europaweit

10 Jahre

umfangreich

1,0

1,0

0,5

1,0

3,5 = Nutzungsfaktor


oder

Nutzungsart

+Nutzungsgebiet

+Nutzungsdauer

+Nutzungsumfang

 

einfach

weltweit

1 Jahr

groß

0,2

2,5

0,1

0,7

3,5 = Nutzungsfaktor


Berechnungsbeispiel - maximale Nutzung

Nutzungsart

+Nutzungsgebiet

+Nutzungsdauer

+Nutzungsumfang

 

ausschließlich

weltweit

unbegrenzt

umfangreich

1,0

2,5

1,5

1,0

6,0= Nutzungsfaktor


3. Weitere Leistungen

Die Kosten für Beratung und Konzeption, Fahrt- und Besprechungszeiten, Recherche, Reinzeichnung, Erstellung von Reproduitonsvorlagen,  sowie Retusche und mediengerechte Aufarbeitung von Bilddateien, werden gesondert ausgewiesen.

Stundensatz: 78,-€

Nebenkosten wie Fahrt-, Kurier-, Versand- und Materialkosten sowie Reise- und Übernachtungskosten,  werden nach tatsächlichen Anfall berechnet.

4. Prozentuale Beteiligung am Verkaufserlös

Je nach Produkt und Stückzahlenerwartung ist die Umsatzbeteiligung zwischen 5-10% vom Brutto Verkaufspreis verhandelbar. Bei ausgesprochen wertvollen Produkten mit geringen Stückzahlen werden 30% vereinbart. Bei Produtken mit ausgesprochen hohen Auflagen können fallweise niedrigere Prozentsätze 3-5% verinbart werden.